AGB

1 Einbeziehungsvereinbarung der AGB

1.1 Einbeziehungsklausel gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB)

(1) Alle Lieferungen, Leistungen (einschließlich Dienst- und Beratungsleistungen) und Angebote von confuture erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von confuture. confuture weist den Kunden auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich hin.

(2) Dem Kunden werden auf Verlangen die einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von confuture ausgehändigt. Sie können darüber hinaus online eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden unter www.confuture.com.

1.2 Einbeziehungsklausel für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist

 = gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichen Sondervermögen

(1) Alle Lieferungen, Leistungen (einschließlich Dienst- und Beratungsleistungen) und Angebote von confuture erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von confuture. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen confuture und dem Vertragspartner in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Auf Verlangen stellt confuture dem Vertragspartner ein Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Sie können darüber hinaus online unter www.confuture.com eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

1.3 Regelung bei Kollision von AGB beider Vertragspartner

(1) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, es sei denn, sie kämen im konkreten Fall confuture zugute oder confuture erklärt sich ausdrücklich mit ihrer Geltung einverstanden.

(2) Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Die AGB von confuture gelten auch dann, wenn confuture in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen und Leistungen an den Kunden ausführt.

2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von confuture

2.1 Vertragsschluss und Vertragsinhalt

Zustandekommen des Vertrages

(1) Soweit nicht anders angegeben ist, sieht sich confuture an die in seinen Angeboten angegebenen Produktspezifikationen, Leistungen und Preise für die Dauer von 30 Tagen, gerechnet ab dem Erstellungsdatum des Angebots, gebunden.

(2) Der Kunde ist an einen Vertragsantrag zwei Wochen gebunden.

(3) Das Schweigen von confuture auf eine Anfrage oder einen Vertragsantrag des Kunden gilt nicht als Annahme. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung durch confuture gegenüber dem Kunden oder durch die Annahme eines Angebots von confuture durch den Kunden zustande.

Geltung der AGB von confuture

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von confuture gelten im Rahmen der mit dem Kunde abgeschlossenen Einbeziehungsvereinbarung, es sei denn, es wurden zu bestimmten Vertragspunkten abweichende Individualvereinbarungen getroffen.

Weitere Abreden vor oder nach Vertragsschluss

(1) Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Vertragsantrages bzw. vor oder bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, damit Unklarheiten über Vertragsinhalte verhindert werden.

(2) Alle Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, damit Unklarheiten über geänderte bzw. ergänzte Vertragsinhalte verhindert werden. Die schriftliche Bestätigung der Änderungen oder Ergänzungen darf nur durch bevollmächtigte Vertreter von confuture erfolgen.

(3) Der schriftlich geschlossene Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung über die Leistungspflichten von confuture dar.

Beteiligung Dritter am Vertragsschluss

(1) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, sind Angaben in einem Kaufvertrag über Finanzierung (z.B. Leasing) lediglich Zahlungsbedingungen und berühren die Gültigkeit des zugrunde liegenden Vertrages, insbesondere eines Kaufvertrages, nicht.

(2) Hat ein Vertriebspartner von confuture bei einer Bestellung mitgewirkt, erkennt confuture Einwendungen des Kunden nicht an, die der Kunde aus einem zusätzlichen Vertragsverhältnis mit dem Vertriebspartner herleitet.

2.2 Vertragsdurchführung

Lieferbedingungen und Leistungsumfang

(1) confuture behält sich einen Rücktritt vom Vertrag vor, wenn keine Liefermöglichkeit besteht. Keine Liefermöglichkeit besteht, wenn die verkaufte Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. confuture hat den Rücktritt vom Vertrag und den Rücktrittsgrund dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.

(2) Über die Lieferzeit wird eine gesonderte Vereinbarung zwischen confuture und dem Kunden getroffen.

(3) Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen des vertraglichen Leistungsinhalts verlängern die vereinbarte Lieferzeit in angemessenem Umfang.

(4) Eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit tritt außerdem ein bei

a) Vorliegen von außerhalb des Willens von confuture liegender unvorhergesehener Ereignisse, wie z.B. höhere Gewalt, Aus - und Einfuhrverbote oder

b) Verzögerungen oder Ausfälle bei der Anlieferung von vertragsgegenständlichen Teilen an confuture,

c) Streik bzw. Aussperrung bei confuture.

In den Fällen a) bis c) bleibt es dem Kunden unbenommen, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Leistungserbringung und im Falle ihres fruchtlosen Ablaufs vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu, es sei denn, confuture trifft eine Pflichtverletzung.

(5) Die Regelungen in (4) a) bis c) gelten entsprechend, wenn die dort genannten Umstände bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten von confuture eintreten.

(6) Ist das Leistungshindernis nicht nur vorübergehend und nicht von confuture verschuldet, ist confuture berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden stehen in diesem Fall keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsrücktritt gegen confuture zu.

(7) confuture kann Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und durch diese Veränderungen der gewöhnliche oder vertragsgemäße Zweck allenfalls unerheblich eingeschränkt wird. Eine Benutzerdokumentation, z.B. bei Software, gilt als verbindliche Beschreibung der von confuture zu erbringenden Leistung.

Eigentumsvorbehalt

(1) confuture behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen vor, bis sämtliche Ansprüche, die confuture gegen den Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit den gelieferten Sachen zukünftig zustehen, beglichen sind.

(2) Ist der Kunde selbst Händler, gilt folgende, die vorherige Klausel ergänzende Regelung: Der Kunde ist berechtigt, die von confuture unter dem beschriebenen Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit confuture tritt der Kunde seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Sachen an confuture ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderung gegen seinen Abnehmer selbst einzuziehen. confuture behält sich das Recht vor, dem Käufer der Sachen die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen, falls der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist er verpflichtet, auf Verlangen von confuture die erforderlichen Daten mitzuteilen, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer des Käufers, die an ihn veräußerten Waren, damit confuture dem Käufer gegenüber die Abtretung der Forderung anzeigen und diese selbst einziehen kann. Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums oder des abgetretenen Zahlungsanspruchs durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum von confuture sowie auf die Forderungsabtretung hinzuweisen. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, confuture unverzüglich telefonisch und unter Angabe des Sachverhalts zu informieren und auf Verlangen zusätzlich schriftlich zu unterrichten.

Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, confuture den Namen des oder der Dritten, die eine Sach- oder Forderungspfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitzuteilen, dass confuture in der Lage ist, seine rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren.

Zahlungspflicht des Kunden

(1) Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der von confuture gelieferten Sachen Installation, Montage und Einrichtungen erforderlich, so werden diese Leistungen von confuture gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich eine entgegenstehende Abrede getroffen. Für die Höhe der Kosten sind die im Zeitpunkt des Leistungsauftrags gültigen Preislisten von confuture maßgeblich. Sämtliche Unterstützungsleistungen, die confuture anbietet und die der Kunde in Anspruch nehmen möchte (z.B. Installation, Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung, Schulung oder Beratung) sind gesondert nach Aufwand zu vergüten. Die Höhe der Stundensätze, Reise – und sonstige Nebenkosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von confuture.

(2) Preiserhöhungen und Erhöhungen der gesetzlichen Umsatzsteuer trägt der Kunde, wenn die Lieferungen oder Leistungen vereinbarungsgemäß später als fünf Monate nach Vertragsabschluß erfolgen. Das gleiche gilt, wenn die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, später als fünf Monate nach Vertragsschluss erfolgt. Liegen diese zeitlichen Voraussetzungen nicht vor, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung der Preiserhöhung den Vertrag rückgängig zu machen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Willenserklärung des Kunden bei confuture. Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, steht dem Kunden das vorgenannte Rücktrittsrecht nicht zu.

Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung, Übertragung von Rechten u. Pflichten

(1) Der Kunde kann gegenüber confuture mit einer Forderung nur aufrechnen oder diese nur abtreten, wenn sie von confuture unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit confuture beruht, nicht geltend machen.

(3) confuture ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. confuture zeigt die Übertragung von Pflichten dem Kunden an. Der Kunde ist berechtigt, sich binnen einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Übertragungsanzeige, vom Vertrag zu lösen. Maßgebend für die Fristeinhaltung ist der rechtzeitige Eingang der Willenserklärung bei confuture. Bei einem Rechtsgeschäft, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, steht dem Kunden ein Recht, sich wegen der Übertragung von Pflichten vom Vertrag zu lösen nicht zu; in diesem Fall ist eine Übertragung von Pflichten auf einen Dritten auch ohne Zustimmung des Kunden wirksam, wenn hierfür seitens confuture ein berechtigtes Interesse besteht, confuture die berechtigten Interessen dem Kunden mitgeteilt hat und die Interessen des Kunden durch eine Pflichtenübertragung nicht erheblich beeinträchtigt werden. Liegen diese drei Voraussetzungen nicht vor, kann sich der Kunde entsprechend der in (3) Satz 2 und 3 festgelegten Regelung vom Vertrag lösen.

Übergang der Sachgefahr

(1) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs der zu liefernden Sachen geht auf den Kunden über, sobald sie dem Kunden übergeben wurden. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich in Annahmeverzug befindet.

(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs der zu liefernden Sachen bereits zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem eine Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat, auch im Fall einer frachtfreien Lieferung, und wenn der Kunde eine Versendung der Ware ausdrücklich oder konkludent, insbesondere durch die Angabe einer Lieferanschrift, gewünscht hat. Verzögert sich hierbei der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über, wobei confuture berechtigt aber nicht verpflichtet ist, die Lieferung im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

2.3 Pflichtverletzungen

Verzug des Kunden mit der Zahlungspflicht

(1) Befindet sich ein Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug und wird er unter Terminbestimmung erneut zur Zahlung gemahnt, erfolgt dies immer unter Aufrechterhaltung des Vertrages.

(2) confuture kann, ungeachtet der ihr sonst zustehenden Rechte, die gelieferten Sachen zur Sicherung ihrer Ansprüche zurückholen bzw. zurücknehmen, wenn der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug gerät. confuture muss dem Kunden diese Maßnahme zuvor angekündigt und eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt haben. confuture wird dem Kunden binnen eines Monats nach der Rücknahme erklären, welche Rechte confuture im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug des Kunden geltend machen wird. Diese Monatsfrist beginnt erst, wenn confuture alle gelieferten Sachen in deren Gesamtheit vom Kunden zurückerhalten hat.

(3) confuture kann die Durchführung eines Vertrages bzw. mehrerer, zeitlich und sachlich miteinander verbundener Verträge einstellen, wenn der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug kommt oder wenn konkrete Anhaltspunkte einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen. In diesem Fall kann confuture Zahlung bzw. Teilzahlung Zug-um-Zug gegen Lieferung bzw. Teillieferung verlangen, auch wenn im Vertrag für confuture eine Vorleistungspflicht vereinbart wurde. confuture ist zusätzlich berechtigt, für noch nicht fällige Forderungen die Gestellung ausreichender Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Kunde die verlangten Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichender Höhe, kann confuture ihrerseits die Leistung zurückhalten und die sich aus der Pflichtverletzung des Kunden ergebenden Ansprüche geltend machen.

Verzug des Kunden mit der Annahme der Leistung

(1) Nimmt der Kunde die ihm angebotene vertragsgemäße Leistung nicht an, ist confuture nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, über die zu liefernden Sachen anderweitig zu verfügen. In diesem Fall wird confuture den Kunden binnen einer angemessen verlängerten Frist ersatzweise beliefern. Für confuture besteht keine Verpflichtung zu einer Ersatzlieferung, wenn die verkaufte Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. Unter diesen Umständen erlischt der Ersatzlieferungsanspruch des Kunden, nachdem confuture dem Kunden die Unmöglichkeit oder erhebliche Erschwerung angezeigt hat, es sei denn, der Kunde erklärt sich mit einer von confuture angebotenen alternativen Liefermöglichkeit einverstanden.

(2) Nimmt der Kunde bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, die von confuture angebotene vertragsgemäße Leistung nicht an und befindet er sich aufgrund dessen im Annahmeverzug, kann confuture, ohne einen Nachweis, 20 % des vereinbarten Preises für die angebotene Leistung als Entschädigung verlangen. confuture bleibt die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten. Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, dass confuture nur ein wesentlich niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

(3) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, ist confuture bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, berechtigt, dem Kunden die durch eine Lagerung entstehenden Kosten, mindestens 0,017 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Tag, in Rechnung zu stellen. Dieser Anspruch steht confuture ab dem ersten Monat nach Anzeige seiner Versandbereitschaft zu.

Gewährleistungspflichten confuture / Untersuchungspflichten des Kunden

(1) Die Gewährleistungspflichten beginnen mit der Ablieferung der Sachen.

(2) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beginnen die Gewährleistungsfristen im Fall einer Versendung der Waren spätestens zwei Wochen nach dem Versand der Sachen zu laufen.

(3) Im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen zwei Jahre und für gebrauchte Sachen ein Jahr, es sei denn, dass confuture einen Mangel der gelieferten Sache arglistig verschwiegen hat. Unberührt hiervon bleibt der unter nachfolgender Ziffer (10) geregelte Gewährleistungsausschluss.

(4) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr, für gebrauchte Sachen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, dass confuture in diesen Fällen den Mangel arglistig verschwiegen hat. Unberührt von der vorstehenden Festlegung der Gewährleistungsfristen bleiben die unter den nachfolgenden Ziffern (5) [Gewährleistungsausschluss im Fall des Ablaufs der Rügefrist bei verspäteter Mängelanzeige] und (10) [Gewährleistungsausschluss bei Mängeln die confuture nicht zu vertreten hat und die aus der Sphäre des Kunden stammen; Bezug von Software direkt vom Hersteller, insbesondere durch Download] geregelten Gewährleistungsausschlüsse und ihre Gegenausnahmen.

(5) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, hat der Kunde die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel, insbesondere auf Mengenabweichungen und offensichtliche sonstige Mängel, zu untersuchen (§ 377 HGB). Offensichtlich in diesem Sinne sind Mängel, die so offen zu Tage treten, dass sie auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskäufer ohne besondere Aufmerksamkeit und ohne weiteres auffallen. Mängel (Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel) hat der Kunde confuture innerhalb von fünf Arbeitstagen (= Arbeitstage sind Montag bis Freitag) nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Rügefrist sind jegliche Gewährleistungsansprüche wegen Mengenabweichungen und offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel, für den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Absendung der Mitteilung an confuture.

(6) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, leistet confuture zunächst nach seiner Wahl die Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). confuture steht zur Ausübung seines diesbezüglichen Wahlrechts eine Überlegungsfrist von mindestens 48 Stunden, bezogen auf zwei Arbeitstage (= Arbeitstage sind Montag bis Freitag), gerechnet ab dem Eingang der Mitteilung des Kunden bei confuture, zu. Der Kunde hat maximal drei Nacherfüllungsversuche wegen desselben Mangels zu dulden. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Rücktrittsrecht ist jedoch für nur geringfügige Vertragswidrigkeiten(Pflichtverletzungen), insbesondere für nur geringfügige Mengenabweichungen oder Mängel, ausgeschlossen.

(7) Wählt bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des gerügten Mangels gegen confuture zu.

(8) Der Kunde hat confuture bei der Fehlerbeseitigung im Rahmen des ihm Zumutbaren zu unterstützen.

(9) Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die confuture nicht zu vertreten hat, sondern die aus der Sphäre und dem Risikobereich des Kunden stammen, entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt zum Beispiel bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder im Falle einer Nichtbeachtung von Installationsvoraussetzungen. Desweiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung an confuture nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Bezieht der Kunde Updates oder Upgrades direkt vom Hersteller von Standardsoftware (bspw. durch Online- Download via Internet), so haftet confuture nicht für daraus entstehende Fehler und Mängel. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass ein Fehler oder Mangel nicht auf einem bei dem Softwarehersteller bezogenen Update oder Upgrade beruht. Die zugunsten eines Verbrauchers geltende Vermutungsregelung des § 476 BGB bleibt unberührt.

(10) Der Kunde soll Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, confuture unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Fehlerbeseitigung geeigneten Information melden. Auf Wunsch von confuture soll die Meldung in beiderseitigem Interesse schriftlich erfolgen. Bei PCs einschließlich Software findet die Fehlerbeseitigung am Sitz von confuture statt. Der Kunde wird den PC ordnungsgemäß verpackt einschließlich der Verbindungskabel anliefern. Bei Software übersendet confuture dem Kunden eine Korrekturmaßnahme zum Überspielen. Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, hat der Kunde für die Dauer der Gewährleistungsfrist alle erforderlichen technischen Einrichtungen auf seine Kosten in Betrieb zu halten; dies gilt auch für Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen.

(11) Ist confuture auf Grund einer Fehlermeldung des Kunden tätig geworden, ohne dass ein Fehler vorlag, kann confuture vom Kunden die Vergütung seines damit verbundenen Aufwandes verlangen.

(12) Der Anspruch des Kunden auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann.

Beschränkung von Schadenersatzansprüchen wegen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen bzw. Datenverlust

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Schadenersatzhaftung von confuture auf den, nach der Art der Lieferung und Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden.

(2) Bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten ist eine Schadenersatzhaftung von confuture ausgeschlossen.

(3) Soweit die Haftung confuture gegenüber beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine persönliche Schadenersatzhaftung von gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern, sonstigen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von confuture.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen der Ziffern (1) bis (3) gelten nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen confuture für den Verlust von Daten sind ausgeschlossen, wenn bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden der Schaden nicht eingetreten wäre.

2.4 Zusätzliche Bedingungen für das Rechtsverhältnis zu Händlern

Ist der Kunde von confuture selbst Händler, gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

(1) Bei Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs zwischen dem Händler und einem Käufer ist confuture im Verhältnis zum Händler berechtigt aber nicht verpflichtet, Mängelansprüche des Verbrauchers im Zusammenhang mit von confuture gelieferten Waren selbst zu befriedigen. Der Händler nimmt die vom Verbraucher als mangelhaft bezeichnete Sache entgegen und informiert confuture. confuture lässt die Sache auf eigene Kosten beim Händler abholen. confuture liefert die Sache nach seiner Wahl entweder in mangelfreiem Zustand zurück oder eine mangelfreie Sache an den Händler aus, der die Sache wiederum dem Verbrauer aushändigt. Dadurch entstehende Aufwendungen des Händlers (§ 478 Abs. 2 BGB) werden ihm von confuture im Einzelfall mit pauschal 15,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer gegen Rechnungslegung erstattet. Weitergehende Aufwendungsersatzansprüche des Händlers sind ausgeschlossen.

(2) Der Händler darf öffentliche Äußerungen im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB über Produkte, die Gegenstand einer Liefervereinbarung zwischen dem Händler und confuture sind, nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit confuture oder nach Maßgabe der eigenen Angaben von confuture zu diesen Produkten abgeben. Verbreitet der Händler öffentliche Äußerungen ohne Beachtung dieser Voraussetzungen, stellen im Verhältnis von confuture zum Händler eventuelle Abweichungen der tatsächlichen Produktbeschaffenheit von den öffentlichen Äußerungen keinen Mangel des Produktes dar.

2.5 Rahmenbedingungen (Deutsches Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Ausfuhr von DV-Anlagen)

(1) Ein zwischen dem Kunden und confuture geschlossener Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG und EAG) und des einheitlichen UN - Kaufrechts (Convention on Contracts for the international Sale of Goods) wird ausgeschlossen, sofern confuture als Lieferant oder Dienstleister auftritt.

(2) Die Vertragssprache ist deutsch.

(3) Ist der Kunde Unternehmer bzw. Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen, gilt für alle Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis als Gerichtsstand Leipzig. confuture ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

(4) Als Gerichtsstand gilt darüber hinaus auch Leipzig, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung confuture nicht bekannt ist. confuture ist auch berechtigt, am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden zu klagen.

(5) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, ist der Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen von confuture sowie der Zahlungsort für Zahlungen des Kunden Leipzig.

(6) Die Ausfuhr von Datenverarbeitungsanlagen unterliegt gesonderten Ausfuhrkontrollbestimmungen. Die Ausfuhr bedarf der Zustimmung der zuständigen Stellen.

2.6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Bedingungen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was der Verwender bzw. die Vertragsparteien gewollt haben oder was der Verwender bzw. die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

(Stand der AGB: Februar 2016)